Gemäß Geldwäschegesetz müssen alle an finanziellen Transaktionen beteiligten Personen und Organisationen stets eindeutig identifiziert und legitimiert werden. Dies betrifft neben den direkten Geschäftspartnern, wie z. B. einem ersten oder zweiten Antragssteller und Bürgen, auch alle weiteren mit dem Geschäft in Verbindung stehenden Partner (Verkäufer, wirtschaftlich Berechtigte, Unterzeichnungsberechtigte, Kontrollinhaber etc.). Darüber hinaus haben Unternehmen auch einen eigenen Anspruch, risikobehaftete Geschäfte im Sinne ihrer Corporate Governance durch eine genaue Kenntnis der handelnden Personen zu vermeiden.
Hierfür stehen mit dem afb Business Service „Advanced Risk & Compliance Management“ verlässliche externe Datenquellen mit aktuellen Profilen von mehr als 650.000 Personen und Organisationen und dedizierten Sanktions-, PEP- und Embargolisten zur Verfügung. Zusätzlich können eigene Listen mit beliebigen Partnern integriert werden. So werden risikobehaftete Geschäftspartner schnell und zuverlässig identifiziert.